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Branchenperspektiven

Inklusion von Menschen mit Behinderung: Zwei Orte, ein Ziel

Camsol · · 1 Min. Lesezeit

Ein Mensch mit Behinderung in Kamerun steht vor einer ganz anderen Realität als einer in Deutschland. In Kamerun flüstern manche noch immer, Behinderung sei ein „Fluch” böser Geister. Im Gegensatz dazu verbietet das deutsche Grundgesetz ausdrücklich die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Diese beiden Welten scheinen weit auseinander zu liegen, doch sie teilen eine gemeinsame Hoffnung: Menschen mit Behinderung ein Leben in Würde und mit gleichen Chancen zu ermöglichen.

Welten auseinander, gemeinsame Hoffnungen

Betrachten Sie die Geschichte eines jungen Mädchens in Bamenda, Kamerun: Jeden Tag kriecht sie aus ihrem Rollstuhl und über den Boden, um ihr Klassenzimmer zu erreichen, weil die Schule keine Rampen hat. Stellen Sie sich nun eine andere Szene in Berlin vor: Eine Rollstuhlfahrerin rollt mühelos in einen Bus - alle Berliner Stadtbusse sind mit Rampen ausgestattet. An der U-Bahn-Station leiten Aufzüge und taktile Bodenleitsysteme Fahrgäste mit Mobilitäts- oder Sehbeeinträchtigungen. Diese Momentaufnahmen illustrieren mehr als nur die Infrastruktur zweier Länder. Sie erzählen von zwei Denkweisen: einer, die darum kämpft, grundlegenden Zugang bereitzustellen, und einer anderen, die danach strebt, Barrierefreiheit zur Norm zu machen.

Stigma vs. Unterstützung: Wahrnehmungen und Politiken

In Teilen Kameruns nähren traditionelle Überzeugungen und mangelndes Bewusstsein das Stigma rund um Behinderung. „Viele glauben, Behinderung sei ein Fluch böser Geister” und betrachten Menschen mit Behinderung als „nutzlos”. Solch schädliche Wahrnehmungen führen zu sozialer Ausgrenzung. Familien verstecken manchmal behinderte Angehörige aus Scham oder in dem Glauben, nichts könne getan werden.

Deutschland hingegen verfügt über einen deutlich stützenden politischen Rahmen, getragen von Jahrzehnten des Einsatzes für Behindertenrechte. Das Grundgesetz erklärt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Deutschland ratifizierte die UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2009. Kamerun schloss die formelle Ratifizierung dagegen erst Ende 2023 ab.

Infrastruktur und Barrierefreiheit

Die bauliche Umgebung in Kamerun verstärkt die Ausgrenzung oft. Gebäude haben üblicherweise an jedem Eingang Treppen, ohne Rampen oder Aufzüge. Öffentliche Verkehrsmittel sind für Rollstuhlfahrer weitgehend unbenutzbar. Selbst das Gebäude des Ministeriums für Soziales in Yaoundé verfügt über keine Rampen oder Aufzüge, sodass Rollstuhlfahrer Treppen hinaufgetragen werden müssen.

In Deutschland ist Barrierefreiheit weit stärker in die Umgebung integriert. Die meisten Busse und Bahnen sind für barrierefreies Reisen konstruiert. In Berlin sind 85 % der U-Bahn-Stationen ohne Treppensteigen erreichbar. Jeder Stadtbus verfügt über eine Rampe oder Absenkvorrichtung. Öffentliche Gebäude müssen nach deutschem Recht Barrierefreiheitsstandards erfüllen.

Lücken in Bildung und Beschäftigung

In Kamerun erhalten viele Kinder mit Behinderung nie eine Grundbildung. Schulen fehlen oft die Voraussetzungen für blinde, gehörlose oder mobilitätseingeschränkte Schüler. Ohne Bildung sind die Berufsaussichten düster. Viele erwachsene Menschen mit Behinderung in Kamerun sind auf informelle Arbeit oder sogar Betteln angewiesen.

Deutschlands Situation ist deutlich anders, aber auch keine vollkommene Utopie. Per Gesetz haben alle Kinder in Deutschland ein Recht auf Bildung. Allerdings hat Deutschland historisch auf Förderschulen für Kinder mit Behinderung gesetzt, wobei bis weit in die 2010er-Jahre etwa 82 % der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in separaten Einrichtungen unterrichtet wurden. Bei der Beschäftigung müssen Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sicherstellen, dass mindestens 5 % ihrer Belegschaft schwerbehinderte Menschen sind.

Der Weg nach vorn

Eine Gemeinsamkeit beider Länder ist, dass Menschen mit Behinderung oft niedrigere Beschäftigungsquoten und geringere Einkommen haben als ihre nicht behinderten Mitmenschen. Der Unterschied liegt im Ausmaß und in der Reaktion. Deutschland erkennt diese Lücke an und hat zahlreiche Initiativen, sie zu schließen. Kamerun beginnt erst, diese Lücke wahrzunehmen.

Wie es ein kamerunischer Aktivist ausdrückte: „Behinderung ist kein Problem. Das Problem ist die Einstellung.” Um Bildung und Arbeitsplätze für Bürger mit Behinderung sicherzustellen, muss Kamerun diese Einstellung auf jeder Ebene ändern - in der Familie, in der Gemeinschaft und im Staat.

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Tobias

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